Transportwesen - erlaubte Lademasse - strafrechtliche Verantwortung:

Der Art. 5, § 3, des Dekrets vom 19. März 2009 bezüglich des Erhalts der öffentlichen regionalen Domäne und der hydraulischen Wege sieht vor, dass die Fahrer eines Transportfahrzeugs zu einer Geldstrafe von 75 €-75.000 € verurteilt werden können, wenn das maximal erlaubte Ladegewicht überschritten wird.

Der Fahrer ist strafrechtlich haftbar, auch wenn er den Lkw nicht beladen hat. Bevor er losfährt, muss er sich vergewissern, dass das maximal erlaubte Ladegewicht nicht überschritten ist (Kass., 21/11/2018, P. 18.0940.F).

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