Die Ratskammer und die Anklagekammer dürfen missbräuchliche Handlungen des Opfers (Zivilpartei) bestrafen.

Eine Zivilpartei hat die Möglichkeit gegen eine Entscheidung der Ratskammer, die das Verfahren einstellt, Berufung einzulegen. Der Kassationshof entschied, dass diese Berufung willkürlich und missbräuchlich sein kann und diese Zivilpartei somit zu Schadensersatz zugunsten des Angeschuldigten verurteilt werden kann (Kass., 20/12/2017, 17.0426.F).

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