Seit Monaten sind zahlreiche Asylbewerber in Belgien mangels ausreichender Aufnahmeplätze auf sich selbst gestellt, bzw. auf die Solidarität der belgischen Zivilgesellschaft angewiesen. Viele leben auf der Straße.
In diesem Kontext hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstmals eine einstweilige Maßnahme angeordnet:
Einem Asylbewerber war durch FEDASIL kein Aufnahmeplatz zugewiesen worden. Daraufhin zog er vor das Arbeitsgericht, welches FEDASIL unter Androhung eines Zwangsgeldes verurteilte, ihn zu beherbergen und ihm medizinische Unterstützung zu gewähren. Trotz mehrfacher Aufforderungen, diesen Asylbewerber unterzubringen, war FEDASIL der Verurteilung auch drei Monate nach der Verurteilung noch nicht nachgekommen. Der betroffene Asylbewerber lebte unterdessen weiterhin auf der Straße.
Der Belgische Staat wurde daher am 31. Oktober 2022 durch den EGMR (Rs. Camara g. Belgien) aufgefordert, die Verurteilung durch das belgische Arbeitsgericht, den Asylbewerber unterzubringen und ihm eine materielle Hilfe zu gewähren, auszuführen, damit er seinen Grundbedürfnissen nachkommen kann.
Zur Info: Der Gerichtshof gibt Anträgen auf einstweilige Maßnahmen nur in Ausnahmefällen statt, wenn der Antragsteller - ohne solche Maßnahmen - einem tatsächlichen Risiko ausgesetzt wäre, einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zu erleiden.