Neue Bezeichnungen für gewisse Aufenthaltstitel

Durch einen Königlichen Erlass vom 12. Juni 2020 wurden die Bezeichnungen der elektronischen Karten für Ausländer angepasst.

Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit den neuen Bezeichnungen:

Ehemalige Bezeichnung   Neue Bezeichnung
   
A. Bescheinigung der Eintragung im Fremdenregister - vorübergehender Aufenthalt     A. Zeitweiliger Aufenthalt
B. Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister B. Unbegrenzter Aufenthalt
C. Personalausweis für Ausländer K. Niederlassung
D. Langfristige Aufenthaltsberechtigung-EU L. Langfristige Aufenthaltsberechtigung-EU
E. Anmeldebescheinigung EU. Registrierung – Artikel 8 RL 2004/38/EG
E+. Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts      EU+. Daueraufenthalt – Artikel 19 RL 2004/38/EG
F. Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers F. Familienmitglied EU – Artikel 10 RL 2004/38/EG
F+. Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers    F+. Familienmitglied EU – Artikel 20 RL 2004/38/EG

Außerdem wurde die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel für Unionsbürger und deren Familienmitglieder verlängert. So beträgt die Gültigkeitsdauer einer F-Karte nun zehn statt – wie bisher – nur fünf Jahre.

Auch die Fristen, innerhalb derer die Erneuerung eines Aufenthaltstitels beantragt werden muss, wurden angepasst (zwischen dem 40. und 30. Tag vor dem Ablaufdatum).

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