Staatsrat: Erhöhung der Bearbeitungsgebühr für Aufenthaltsanträge zwischen dem 1. März 2017 und dem 2. Januar 2019 war ebenfalls illegal.

Ausländer, welche einen Aufenthaltsantrag einreichen, müssen seit dem 1. März 2015 eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Durch einen Königlichen Erlass vom 14. Februar 2017 wurde die Bearbeitungsgebühr für Regularisierungsanträge aus humanitären Gründen (Art. 9bis) von 215 € auf 350 € erhöht. Außerdem wurde die Bearbeitungsgebühr für andere Aufenthaltsanträge (gewisse Familienzusammenführungen, …) von 160 € auf 200 € erhöht.

Durch Entscheid Nr. 245.403 vom 11. September 2019 hat der Staatsrat diese Erhöhung für illegal erklärt, so dass die betroffenen Personen beim Ausländeramt eine Rückerstattung - zumindest der Erhöhung - beantragen können.

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