Staatsrat: Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für Aufenthaltsanträge zwischen dem 1. März 2015 und 26. Juni 2016 war illegal

Ausländer, welche einen Aufenthaltsantrag einreichen, müssen seit dem 1. März 2015 eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Ein Königlicher Erlass, der bis zum 26. Juni 2016 anwendbar war, legte die Beträge pro Antrag fest. Zwischenzeitlich wurden im Rahmen einer neuen Gesetzgebung neue Beträge festgelegt.

Durch Entscheid Nr. 245.404 vom 11. September 2019 hat der Staatsrat diesen alten Königlichen Erlass für nichtig erklärt, so dass vom 1. März 2015 bis zum 26. Juni 2016 keine Gebühren geschuldet waren und im Prinzip eine Rückerstattung zu erfolgen hat.

Aufgrund der Argumentation des Staatsrates ist jedoch davon auszugehen, dass die neuen Beträge ebenfalls illegal sind und in den nächsten Monaten eine Annullierung erfolgt. Bis dahin müssen die entsprechenden Bearbeitungsgebühren jedoch weiterhin gezahlt werden.

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