Verfassungsgerichtshof: In Belgien geborene oder vor ihrem zwölften Lebensjahr angekommene Ausländer dürfen nur im Falle von Terrorismus oder schweren Straftaten ausgewiesen werden.

In seinem Entscheid 112/2019 vom 18. Juni 2019 stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass der Entzug des Aufenthaltsrechts oder die Ausweisung von Ausländern, die in Belgien geboren wurden oder vor ihrem zwölften Lebensjahr in Belgien angekommen sind und sich seitdem hauptsächlich und ordnungsgemäß in Belgien aufgehalten haben, nur dann mit höherem Recht vereinbar ist, wenn dies auf Fälle terroristischer Handlungen oder sehr schwerer Straftaten beschränkt wird.

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