Öffnung eines Vizinalwegs: der Bürger hat ein Klagerecht

Der Kassationshof bestätigte das Urteil des Gerichts erster Instanz von Leuven, welches einem Bürger, der sich gegen die Hindernisse, die auf einem im Atlas der Vizinalwege eingetragenen Weg angebracht wurde, wehrte. Unser oberstes Gericht ist der Ansicht, dass ein Bürger ein persönliches Interesse daran haben kann, dass ein solcher Weg frei bleibt (Kass. 7/02/2022, C.21.0164.N).

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